
Queeres Gedenken* – Stelen, Steine und Veranstaltungen
Verfolgung im Nationalsozialismus, Homophobie, Queerfeindlichkeit, § 175 – es ist noch nicht allzu lange her, dass das Leben queerer Menschen in Deutschland vielfältigen, auch existentiellen Bedrohungen ausgesetzt war. Erst der gesellschaftliche Wandel in den letzten Jahren und das Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität ermöglichten ein angemessenes Erinnern an die Opfer der repressiven Maßnahmen und des erlittenen Unrechts. Denn über 50.000 Personen wurden von der NS-Justiz nach § 175 verurteilt. 6000 homosexuelle Männer wurden in Konzentrationslager eingewiesen, für über die Hälfte von ihnen endete diese Haft tödlich.
Fatale Kontinuität der Verfolgung
Allerdings: Nach dem zweiten Weltkrieg war ein Gedenken daran zunächst nicht möglich. Im Gegensatz zu den meisten anderen Opfergruppen, die durch das sogenannte Dritte Reich verfolgt wurden, sah die junge Bundesrepublik Deutschland keinen Anlass für eine Wiedergutmachung gegenüber Homosexuellen. Ganz im Gegenteil: Der durch das Naziregime verschärfte Paragraph § 175 wurde zunächst unverändert in das Gesetzbuch des neuen Staates übernommen. Homosexuelle Männer, die durch Nazirichter verurteilt und demütigende Haft in Gefängnissen und Konzentrationslagern überlebt haben, wurden nach der Befreiung nicht selten erneut angeklagt und inhaftiert. Oder sie mussten verhängte Gefängnisstrafen auch nach der Befreiung Deutschlands und Österreichs weiterhin verbüßen. Sie galten schließlich noch immer als kriminell, pervers und schädlich für die Gesellschaft.
So wurden in Deutschland in den Jahren bis 1969 noch einmal über 50.000 Personen nach §§ 175, 175a StGB verurteilt, und auch in Österreich standen über 14.000 Männer auf Basis entsprechender Paragraphen vor Gericht. Ähnlich wie in der NS-Zeit erfolgten die Verurteilungen nach Polizeirazzien und Wohnungsdurchsuchungen sowie nach fragwürdigen Verhören und Denunziationen.
Da also die Verurteilung schwuler Männer auch nach dem Zweiten Weltkrieg nicht als Unrecht betrachtet wurde, wurden ihnen auch jahrzehntelang keine Widergutmachung gewährt. Selbst Vertreter anderer Opfergruppen, die von den Nazis verfolgt wurden, wollten Homosexuelle nicht gleichermaßen als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen.
Stolperstein in Nürnberg, zum Gedenken an ein homosexuelles Opfer des Faschismus
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Forderung nach Anerkennung des Leids
Zu dieser Thematik war Fliederlich Mitveranstalter der Ausstellung „Homosexualität und Politik seit 1900 – Schwule und Faschismus“, die 1985 im Stadtteilzentrum DESI gezeigt wurde.
Ebenfalls 1985 forderten Münchener Schwulengruppen, dass im ehemaligen KZ Dachau eine Gedenktafel für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus angebracht wird. Der Antrag wurde vom zuständigen Komitee ehemaliger Häftlinge ohne Angabe von Gründen abgelehnt. 1987 rief der „Bundesverband Homosexualität“ zu Protestaktionen in den KZ-Gedenkstätten Dachau und Bergen-Belsen auf. In Dachau machten über 100 Demonstranten anlässlich des Jahrestags der Befreiung auf sich und das Anliegen aufmerksam. Darüber berichtete die Fliederlich-Vereinszeitung „Nürnberger Schwulenpost“ im Juni 1987. Eine Gedenktafel mit dem Rosa Winkel konnte in Dachau 1988 nur provisorisch installiert werden, und es dauerte bis 1995, bis die Tafel offiziell in den Gedenkraum der Gedenkstätte aufgenommen wurde.
Einrichtung von Gedenkorten
Erst ab 1987 entstanden weltweit Gedenkorte für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus, so beispielsweise 1987 das Homomonument in Amsterdam oder 1994 das Mahnmal Homosexuellenverfolgung in Frankfurt am Main.
In Nürnberg wurde 2013 am Sterntor eine Gedenkstele für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus und des § 175 eingeweiht. Die Initiative dafür ging von der Partei „Die Grünen“ aus, auf Anregung von Fliederlich und dem Verein „Geschichte für Alle“. Im gleichen Jahr wurde auch die gemeinsam mit Fliederlich entwickelte Stadtführung „Homosexuelle unter dem Hakenkreuz - Nürnberger Spuren der Verfolgung“ erstmals angeboten; sie ist bis heute im Angebot von „Geschichte für Alle“.
Der Platz um die Gedenkstele wurde in den Folgejahren offiziell in Magnus-Hirschfeld-Platz umbenannt – zur Erinnerung an den von den Nazis verfolgten Berliner Sexualwissenschaftler – und nach und nach um ein Gedenkbeet, eine Regenbogenbank und eine Gedenkkugel für verfolgte Lesben erweitert. Wie wichtig diese Gedenkorte sind, zeigt allein die Tatsache, dass die Objekte am Magnus-Hirschfeld-Platz bereits mehrmals mit queerfeindlichen Schmierereien geschändet und beschädigt wurde.
Ebenfalls in Nürnberg wurden 2017 vier Stolpersteine verlegt, zur Erinnerung an schwule Männer, die in dieser Stadt Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung wurden. Die Verlegung der Steine durch den Künstler Gunter Demnig wurde initiiert durch die Vereine Fliederlich und „Geschichte für alle“. Stolpersteine erinnern in vielen Städten an durch das NS-Regime verfolgte Menschen.
Kranzniederlegung 2025 in Flossenbürg, mit Ulrich Breuling und Bastian Brauwer
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Gedenken an homosexuelle Männer im KZ Flossenbürg
Bereits 2007 nahmen Fliederlich und andere Organisationen Kontakt zur Gedenkstätte Flossenbürg in der Oberpfalz auf und organisierten erstmals eine Studienfahrt zu diesem Ort. In den Folgejahren nahm Fliederlich dort wiederholt an Veranstaltungen und Kranzniederlegungen teil. 2022 standen die homosexuellen Opfer im Mittelpunkt der offiziellen Gedenkveranstaltung des Bayerischen Landtags und der Stiftung Bayerische Gedenkstätten. Diese Veranstaltung auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Flossenbürg fand auch am Denkmal für die als homosexuell inhaftierten Männer statt, das 2020 errichtet wurde. Der Gedenkstein, geschaffen durch den Steinmetz Bastian Brauwer, erinnert an jene 95 homosexuellen Männer, die nachweislich in diesem Lager gestorben sind. Im Konzentrationslager Flossenbürg waren mindestens 379 Männer von der SS als Homosexuelle registriert worden.
Erinnerung darf nicht enden
Es hat lange gedauert, bis das Erinnern an queere Menschen und an ihr erlittenes Unrecht in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Der Erinnerungsprozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen und angesichts der Zunahme queerfeindlicher Anfeindungen und Übergriffe wichtiger denn je.
*) Anmerkungen
Dieser Beitrag setzt den Schwerpunkt auf homosexuelle Männer, da ihre Verfolgung durch entsprechende Paragrafen im Strafgesetzbuch ausdrücklich legitimiert wurde. Allerdings wurden auch ohne Rechtsgrundlage weitere ungewollte Personengruppen (Lesben, Transpersonen, Sexarbeiter:innen) Opfer des NS-Staats.
Wenn in diesem Beitrag die Begriffe „queer“ und „schwul“ verwendet wird, dann geschieht dies aus heutiger Perspektive. Zur Zeit der geschilderten Verfolgungen war „queer“ in Deutschland noch nicht gebräuchlich und wurde im angelsächsischen Raum meist als Schimpfwort verwendet. Ebenso wurde die Bezeichnung „schwul“ bis in die 1970er Jahre vor allem abwertend und beleidigend angewendet. Deshalb ist im Text überwiegend von „homosexuellen Männern“ die Rede.



